Was kaum jemand weiß: Meta, Betreiber von Facebook und Instagram, nutzt sogenannte Business Tools, die auf unzähligen Webseiten und Apps eingebaut sind. Damit kann Meta verfolgen, welche Webseiten du besuchst, welche Apps du nutzt und wo du klickst, sogar wenn du gar nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt bist.
Dies geschieht nach Auffassung mehrerer Gerichte teils ohne das Wissen bzw. aktive Zustimmung und ohne hinreichend transparente Kontrolle durch die User. So kann Meta ein umfassendes Profil über dich und deine Interessen erstellen.
Diese Praktiken sind nach Einschätzung vieler Gerichte rechtswidrig. Sie gehen davon aus, dass Meta die Daten von Websites und Apps anderer Anbieter ohne Rechtsgrundlage nutzt, um selbst Gewinne zu erzielen.
Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Meta gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Die Begründung: Meta verarbeitet Daten über die Nutzung von Websites und Apps durch Facebook- und Instagram-Nutzer ohne Rechtsgrundlage. Betroffene Nutzer können möglicherweise deshalb von Meta Schadensersatz verlangen. Denn anhand der Daten ist Meta in der Lage, die Aktivitäten von Nutzern auf Websites und Apps genau nachzuverfolgen. Wir meinen, das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre aller betroffenen Nutzer!
Das Landgericht Berlin II hat bereits mehreren Nutzern Schadensersatz zugesprochen. Das LG Leipzig sprach einem weiteren Nutzer ebenfalls Geld zu. Du kannst möglicherweise von diesen Entscheidungen profitieren und ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen!
Wir helfen dir, deine möglichen Ansprüche geltend zu machen:
Option 1: Möglichen Anspruch verkaufen und dafür 50 € erhaltenWir kaufen dir deinen möglichen Schadensersatzanspruch ab, und du erhältst von uns dafür direkt 50 €. Wir machen dann einen Anspruch gegenüber Meta geltend, und du musst dich um nichts mehr kümmern.
Diese Option bietet sich an, wenn du sofort eine Zahlung erhalten und nicht warten möchtest.
Du hast kein Risiko und kannst die 50 € in jedem Fall behalten. Du kannst aber deinen möglichen Anspruch später nicht mehr selbst gegen Meta durchsetzen.
Das heißt: Auch wenn Gerichte anderen Nutzern einen höheren Betrag zusprechen, bekommst du von Privacy ReClaim nicht mehr Geld. Es gibt bereits rechtskräftige Urteile, in denen Gerichte Nutzern 1.250 € oder auch 1.500 € zugesprochen haben. Es wäre möglich,dass auch du 1.000 € oder mehr erhältst. Andere Gerichte haben jedoch einen Anspruch abgelehnt und den Klägern 0 € zugesprochen. Wenn ein Gericht in deinem Fall einen Anspruch verneint, würdest auch du 0 € erhalten. Nach Angaben von Meta wurden Klagen in über 70 % der Fälle (d.h. in mehr als 1.500 Fällen) abgewiesen.
Mehr zu diesem Thema in den FAQs.
Option 2: Möglichen Anspruch selbst durchsetzen mit unserer PartnerkanzleiDu gehst zusammen mit unserer Partnerkanzlei selbst gegen Meta vor.
Diese Option bietet sich an, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die DSGVO-Verstöße abdeckt, oder du bereit bist, die Anwalts- und Prozesskosten selbst zu zahlen.Ob du eine Zahlung erhältst, hängt davon ab, wie ein Gericht in deinem Fall entscheidet. Es gibt bereits rechtskräftige Urteile, in denen Gerichte Nutzern 1.250 € oder auch 1.500 € zugesprochen haben. Es wäre möglich, dass auch du 1.000 € oder mehr erhältst. Andere Gerichte haben jedoch einen Anspruch abgelehnt und den Klägern 0 € zugesprochen.
Wenn ein Gericht in deinem Fall einen Anspruch verneint, würdest auch du 0 € erhalten. Nach Angaben von Meta wurden Klagen in über 70 % der Fälle (d. h. in mehr als 1.500 Fällen) abgewiesen. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast oder deine Versicherung diesen Fall nicht abdeckt, musst du außerdem die Anwalts- und Gerichtskosten zunächst selbst zahlen. Falls du gewinnst, werden dir die Gerichts- und Anwaltskosten erstattet. Wenn ein Gericht entscheidet, dass dir kein Anspruch zusteht und du keine Rechtsschutzversicherung hast, musst du die Gerichtskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite und deine eigenen Rechtsanwaltskosten zahlen. Eine Zahlung erhältst du erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Das kann mehrere Jahre dauern.
Mehr zu diesem Thema in den FAQs.
Du hast die Wahl. Anspruch verkaufen und dafür direkt 50 € erhalten, schnell, unkompliziert und ohne irgendwelche Kosten für dich.
Oder du beauftragst unsere Partnerkanzlei und ziehst selbst vor Gericht. In diesem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil, da dir sonst hohe Kosten entstehen können.
Wenn du dich gegen einen Anspruchsverkauf und für die eigenständige Durchsetzung deiner Ansprüche entscheidest, stellt Privacy ReClaim
den Kontakt zu unserer Partnerkanzlei für dich her, die sich dann um deinen Fall kümmert.
Rechtsanwalt Christian Solmecke beleuchtet auf seinem YouTube-Kanal nicht nur das Angebot von Privacy ReClaim, sondern geht auch auf den aktuellen Fall gegen Meta ein.
Privacy ReClaim (CPG GmbH) ist ein speziell für dieses Projekt gegründetes, innovatives Unternehmen.
Mit Sitz in Süddeutschland (Baden-Württemberg) sind wir darauf spezialisiert, dir zu helfen, deine Ansprüche gegen
marktmächtige Unternehmen durchzusetzen.

Um Schadenersatzansprüche gegen Meta durchzusetzen, arbeitet Privacy ReClaim mit der renommierten Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP zusammen. Als eine der führenden Kanzleien auf diesem Gebiet in Deutschland verfügt Hausfeld über umfassende Erfahrung in komplexen Kartell- und Schadensersatzverfahren.



Interesse an mehr? Wir gehen auch gegen die Google Android Datensammlung vor!
Finde heraus, ob auch du mögliche Ansprüche hast.